{"id":3799,"date":"2026-07-13T21:11:34","date_gmt":"2026-07-13T19:11:34","guid":{"rendered":"https:\/\/www.queerlive.de\/?p=3799"},"modified":"2026-07-13T21:11:36","modified_gmt":"2026-07-13T19:11:36","slug":"gericht-staerkt-nius","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.queerlive.de\/?p=3799","title":{"rendered":"+++ Gericht st\u00e4rkt Nius +++"},"content":{"rendered":"\n<p>BVG muss Werbekampagne fortsetzen<\/p>\n\n\n\n<p>Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) eine klare Grenze gesetzt: Die Verkehrsgesellschaft muss die Werbekampagne des Nachrichtenportals Nius fortsetzen. Gleichzeitig untersagte das Gericht der BVG, \u00c4u\u00dferungen von Nius-Chefredakteur Julian Reichelt weiterhin als \u201eoffensichtlich rechtswidrig\u201c zu bezeichnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ausl\u00f6ser des Rechtsstreits war eine Werbekampagne, die Nius im Fr\u00fchjahr 2026 auf einem BVG-Doppeldeckerbus sowie in Berliner U-Bahnen gebucht hatte. Die Kampagne sorgte f\u00fcr heftige Proteste. In sozialen Netzwerken wurde zu Aktionen gegen die BVG aufgerufen, darunter auch zur St\u00f6rung des Betriebs und zur Besch\u00e4digung von Einrichtungen. Ein mit Nius-Werbung versehener Bus wurde zeitweise sogar von einem Fahrzeug mit Gegenslogans begleitet.<\/p>\n\n\n\n<p>Anfang Juni zog die BVG die Rei\u00dfleine und beendete die Kampagne. Als Begr\u00fcndung f\u00fchrte das Unternehmen neben Sicherheitsbedenken einen Beitrag von Chefredakteur Julian Reichelt auf der Plattform X an. Die BVG bewertete dessen \u00c4u\u00dferungen als \u201eoffensichtlich rechtswidrig\u201c und sah darin einen weiteren Grund, die Zusammenarbeit mit Nius zu beenden.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Nach Auffassung der Richter erf\u00fcllt die Werbung die von der BVG selbst aufgestellten Voraussetzungen f\u00fcr die Nutzung ihrer Werbefl\u00e4chen. Dar\u00fcber hinaus sei sie vom Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit umfasst. Nius habe deshalb Anspruch auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbefl\u00e4chen der BVG.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch die von der BVG angef\u00fchrten Sicherheitsbedenken \u00fcberzeugten das Gericht nicht. Die blo\u00dfe M\u00f6glichkeit, dass Dritte gegen die Werbung protestieren oder den Betriebsablauf st\u00f6ren k\u00f6nnten, reiche nicht aus, um einer zul\u00e4ssigen Werbekampagne den Zugang zu \u00f6ffentlichen Werbefl\u00e4chen zu verwehren. Ein solcher Eingriff sei nur dann gerechtfertigt, wenn die \u00f6ffentliche Sicherheit selbst mit polizeilichen Ma\u00dfnahmen nicht mehr gew\u00e4hrleistet werden k\u00f6nne. Daf\u00fcr sah das Gericht im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte.<\/p>\n\n\n\n<p>Zugleich stellte das Verwaltungsgericht klar, dass die von der BVG beanstandeten Aussagen Julian Reichelts von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Die Grenze zur Rechtswidrigkeit sei nicht \u00fcberschritten worden. Deshalb d\u00fcrfe die BVG diese \u00c4u\u00dferungen k\u00fcnftig nicht mehr als \u201eoffensichtlich rechtswidrig\u201c bezeichnen. Nius habe insoweit einen Anspruch auf Unterlassung.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Beschluss st\u00e4rkt damit nicht nur die Position des Portals im konkreten Werbestreit, sondern setzt zugleich ein deutliches Signal f\u00fcr den Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit im \u00f6ffentlichen Raum. Gleichzeitig macht die Entscheidung deutlich, dass Beh\u00f6rden und \u00f6ffentliche Unternehmen Einschr\u00e4nkungen dieser Grundrechte nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen vornehmen d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Radio QueerLive<br>News Redaktion<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\">BVG muss Werbekampagne fortsetzen Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) eine klare Grenze gesetzt: Die Verkehrsgesellschaft muss die Werbekampagne des Nachrichtenportals Nius fortsetzen. 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