+++ CSD Dresden und der Polizeischutz +++

Zwischen Versammlung und „Veranstaltung“ – ein fatales Signal

Die Entscheidung der Landesdirektion Sachsen, zentrale Bestandteile des Christopher Street Day (CSD) in Dresden nicht als Versammlung, sondern als „Veranstaltung“ einzustufen, mag auf den ersten Blick wie eine verwaltungsrechtliche Feinjustierung erscheinen. Doch wer genauer hinschaut, erkennt: Hier geht es um weit mehr als juristische Kategorien. Es geht um die politische Einordnung queerer Sichtbarkeit – und letztlich um die Frage, welchen Stellenwert diese in unserer Gesellschaft noch hat.

Offiziell begründet die Behörde ihr Vorgehen mit einer einheitlichen Anwendung des Versammlungsrechts. Tatsächlich ist die Praxis bundesweit nicht unüblich: In Städten wie München, Hamburg oder Köln wird der Demonstrationszug als Versammlung angemeldet, während begleitende Straßenfeste als Veranstaltungen gelten. Doch dieser Vergleich greift zu kurz. Denn der CSD ist kein beliebiges Stadtfest mit buntem Rahmenprogramm. Er ist – in all seinen Teilen – Ausdruck politischer Meinungsäußerung, geboren aus Protest, getragen von der Forderung nach Gleichberechtigung und Schutz vor Diskriminierung.

Gerade in Sachsen, wo queere Veranstaltungen in den vergangenen Jahren wiederholt Ziel rechtsextremer Bedrohungen waren, wirkt die Entscheidung wie ein Rückschritt. Wenn Bühnenprogramme, Redebeiträge und künstlerische Darbietungen plötzlich aus dem Schutzbereich der Versammlungsfreiheit herausgelöst werden, stellt sich zwangsläufig die Frage: Wird hier politischer Ausdruck entpolitisiert?

Die Kritik kommt nicht von ungefähr – und sie kommt aus unterschiedlichen politischen Lagern. Kommunalpolitiker wie Eva Jähnigen (Grüne) und Dirk Hilbert (FDP) widersprechen ebenso wie Vertreterinnen und Vertreter von Grünen, Linken und SPD auf Landes- und Bundesebene. Auch Gewerkschaften und CSD-Organisationen bundesweit sehen in der Entscheidung ein problematisches Signal.

Besonders brisant wird die Debatte jedoch, wenn man einen Blick auf die politische Verantwortung wirft. Innenminister in Sachsen ist Armin Schuster von der CDU. Seine Partei stellt damit die zentrale Instanz, die für die Auslegung und Anwendung des Versammlungsrechts im Land politisch verantwortlich ist.

Und genau hier drängt sich eine unbequeme Frage auf: Zeigt sich in solchen Entscheidungen bereits, was queere Menschen künftig von dieser Partei zu erwarten haben?

Denn natürlich kann man argumentieren, es handle sich um eine technische, verwaltungsrechtliche Entscheidung. Aber Politik wirkt nicht nur durch Gesetze – sie wirkt auch durch Signale. Und das Signal, das hier gesendet wird, ist alles andere als beruhigend: Queere Sichtbarkeit wird kleinteilig reguliert, politischer Ausdruck bürokratisch zerlegt.

In Zeiten wachsender queerfeindlicher Gewalt und gesellschaftlicher Polarisierung wäre eigentlich das Gegenteil notwendig: klare Unterstützung, eindeutige Haltung, maximaler Schutz.

Stattdessen entsteht der Eindruck, dass selbst demokratische Parteien beginnen, an der Sichtbarkeit queerer Protestformen zu rütteln. Oder, um es zugespitzt zu formulieren: Manchmal braucht es gar keine AfD, wenn andere Parteien anfangen, Entscheidungen zu treffen, die in ihrer Wirkung erschreckend ähnlich ausfallen.

Das mag hart klingen. Aber wer den CSD auf eine „Veranstaltung“ reduziert, verkennt seine Geschichte – und riskiert, seine politische Kraft zu schwächen. Genau das sollte sich eine demokratische Gesellschaft nicht leisten.

Wer sich solidarisch zeigen möchte als CSD Orga in anderen Städten, sollte in diesem Jahr darüber nachdenken, der Partei Raum auf den Stadtfesten und Demonstrationen zu geben.

Radio QueerLive
Die Redaktion