Drag-Showverbot gekippt

Gericht stoppt erneut Drag-Show-Verbot in Florida – ein Sieg für die Meinungsfreiheit

In einem richtungsweisenden Urteil hat ein US-Berufungsgericht erneut das von Floridas Regierung angestrebte Verbot von Drag Shows blockiert. Für viele in der LGBTQ+-Community – insbesondere in queeren Hochburgen wie Miami und Key West – ist dies ein bedeutender Sieg im Kampf um kulturelle Freiheit und verfassungsmäßige Rechte.

Das Gesetz, das vom republikanischen Gouverneur Ron DeSantis forciert wurde, sollte Kindern den Zugang zu sogenannten „obszönen“ Live-Darbietungen verwehren – darunter ausdrücklich auch Drag Shows. Doch das Gericht machte deutlich: Die Gesetzesgrundlage ist zu vage formuliert, greift zu weit in die verfassungsmäßig garantierte Meinungsfreiheit ein und öffnet der willkürlichen Zensur Tür und Tor.

Mit der Schrotflinte auf die Meinungsfreiheit

Besonders klare Worte fand Richterin Robin Rosenbaum, die dem konservativen Vorstoß eine scharfe Abfuhr erteilte. In ihrem Urteil bemängelte sie, dass das Gesetz wie eine „Schrotflinte“ auf die Meinungsfreiheit ziele, obwohl in Fragen des Ersten Verfassungszusatzes – dem Grundpfeiler der Redefreiheit in den USA – lediglich ein „Skalpell“ erlaubt sei.

Die vage Definition dessen, was „obszön“ sei, ermögliche es Staatsbeamten, beliebige Äußerungen zu verbieten, die sie persönlich als unangebracht empfinden. Dies, so Rosenbaum, sei mit den Grundwerten der US-Verfassung unvereinbar.

Die Realität der Drag Shows

Im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung steht das Restaurant „Hamburger Mary’s“ in Orlando, das regelmäßig familienfreundliche Drag-Veranstaltungen anbietet. Für die Betreiber ist klar: Ihre Shows sind harmlos, unterhaltsam und keineswegs sexuell anstößig. Doch konservative Kritiker sehen schon im bloßen Auftreten eines Mannes in Frauenkleidung einen Verstoß gegen gesellschaftliche Normen – selbst wenn dieser nur aus Kinderbüchern vorliest.

Richterin Rosenbaum hebt hervor, dass gesellschaftliche Vorstellungen darüber, was altersgerecht ist, stark variieren. Gerade deshalb sei es entscheidend, dass ein Gesetz, das in die Meinungsfreiheit eingreift, präzise und klar formuliert sein müsse.

Ein Etappensieg mit Signalwirkung

Mit einer Entscheidung von zwei zu eins setzte das Gericht eine einstweilige Verfügung gegen das Gesetz fort. Das bedeutet: Das Drag-Show-Verbot bleibt weiterhin ausgesetzt. Der Fall geht nun an ein untergeordnetes Gericht zurück, wo ein neues Richtergremium sich mit der Sache befassen wird.

Doch schon jetzt hat das Urteil Signalwirkung. Es unterstreicht, dass selbst in politisch aufgeheizten Debatten über kulturelle Ausdrucksformen die Verfassung nicht beliebig beugbar ist. In Zeiten zunehmender Polarisierung sendet das Gericht damit eine klare Botschaft: Meinungs- und Kunstfreiheit sind kein Spielball parteipolitischer Interessen.

Fazit

Die Entscheidung aus Florida ist mehr als ein juristischer Erfolg für Drag-Künstler*innen – sie ist ein kraftvolles Statement zugunsten einer offenen, vielfältigen Gesellschaft. Während politische Kräfte versuchen, kulturelle Ausdrucksformen zu regulieren oder zu unterdrücken, bleibt das letzte Wort in einem demokratischen Rechtsstaat doch immer eines der Freiheit.

Radio QueerLive
Die Redaktion

(Auf dem Bild seht ihr Vera Titanic)