Siegmunds Pläne für Sachsen-Anhalt
Es gehört zu den Passagen eines langen YouTube-Interviews, die aufhorchen lassen.
Ulrich Siegmund, Spitzenkandidat der AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, hat im Gespräch mit Benjamin Berndt im Format „{ungeskriptet}“ darüber gesprochen, was sich im Land verändern soll, sollte die AfD Regierungsverantwortung übernehmen.
Dabei geht es nicht nur um Migration, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk oder den Verfassungsschutz.
Siegmund spricht auch über Vereine und Nichtregierungsorganisationen.
Nach einem aktuellen Bericht des Stern kündigt er unter anderem an, Förderungen zu überprüfen beziehungsweise zu streichen und die Gemeinnützigkeit von Vereinen prüfen zu lassen.
Das klingt zunächst nach einem verwaltungstechnischen Vorgang.
Doch dahinter steckt eine politische Frage, die gerade für eine lebendige Zivilgesellschaft von erheblicher Bedeutung sein könnte.
++ Es ist keine neue Forderung
Die Position kommt nicht überraschend.
Bereits im Juni 2024 berichtete der MDR über eine Auseinandersetzung im Landtag von Sachsen-Anhalt um die Gemeinnützigkeit von Vereinen, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren.
Ulrich Siegmund erklärte damals gegenüber dem MDR, es könne nicht gemeinnützig sein, wenn Vereine unter dem Deckmantel des „Kampfes gegen Rechts“ gegen große Teile der Gemeinschaft agierten.
Dass Finanzämter genauer hinschauten und gegebenenfalls die Gemeinnützigkeit aberkannten, bezeichnete er als „gut und richtig“.
Siegmund wurde damals sogar konkret.
Als Verein, bei dem er nach eigener Aussage zuerst ansetzen würde, nannte er „Miteinander – Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt“.
Der Verein ist seit vielen Jahren in der Demokratiearbeit aktiv und unter anderem in der Beratung gegen Rechtsextremismus tätig.
Die Landesregierung beschrieb Miteinander bereits früher als größten Träger innerhalb des Beratungsnetzwerks gegen Rechtsextremismus in Sachsen-Anhalt und verwies auf die Förderung entsprechender Bildungs- und Beratungsprojekte.
Dass es zwischen der AfD und diesem Verein seit Jahren Auseinandersetzungen gibt, ist ebenfalls dokumentiert.
Schon in früheren parlamentarischen Initiativen beschäftigte sich die AfD-Fraktion ausführlich mit dessen Fördermitteln und der Frage, unter welchen Voraussetzungen dem Verein die Gemeinnützigkeit aberkannt werden könnte.
++ Aber kann eine Landesregierung einem Verein einfach die Gemeinnützigkeit wegnehmen?
Nein.
Und diese Unterscheidung ist wichtig.
Ob eine Organisation steuerrechtlich gemeinnützig ist, richtet sich nach der Abgabenordnung.
Nach Paragraf 52 gilt eine Körperschaft grundsätzlich dann als gemeinnützig, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.
Eine Landesregierung oder ein Ministerpräsident kann deshalb nicht einfach erklären: Dieser Verein gefällt uns politisch nicht mehr, also ist er ab morgen nicht mehr gemeinnützig.
Zuständig sind die Finanzbehörden, die anhand des Steuerrechts sowohl die Satzung als auch die tatsächliche Geschäftsführung einer Organisation beurteilen.
Auch eine solche Entscheidung unterliegt selbstverständlich gerichtlicher Kontrolle.
++ Wie politisch darf ein gemeinnütziger Verein sein?
Auch hier ist die Rechtslage differenzierter, als es manchmal in politischen Debatten erscheint.
Parteipolitische Tätigkeit ist mit der Gemeinnützigkeit nicht vereinbar.
Das bedeutet jedoch nicht, dass ein gemeinnütziger Verein unpolitisch sein muss.
Nach den Anwendungshinweisen des Bundesfinanzministeriums dürfen gemeinnützige Organisationen durchaus Einfluss auf die politische Meinungsbildung nehmen, wenn dies ihrem gemeinnützigen Satzungszweck dient und sie parteipolitisch neutral bleiben.
Auch Stellungnahmen zu tagespolitischen Fragen können zulässig sein.
Problematisch wird es insbesondere dann, wenn allgemeine politische Betätigung zum eigentlichen oder überwiegenden Zweck der Organisation wird.
Damit wäre beispielsweise die bloße Tatsache, dass ein Verein gegen Rechtsextremismus arbeitet oder sich öffentlich zu gesellschaftspolitischen Fragen äußert, nicht automatisch ein Grund, ihm die Gemeinnützigkeit abzuerkennen.
++ Gemeinnützigkeit und Fördergelder sind außerdem zwei verschiedene Dinge
Auch das wird in der Diskussion schnell vermischt.
Eine Landesregierung verfügt über erheblich mehr politischen Gestaltungsspielraum bei der Frage, welche Projekte aus dem Landeshaushalt finanziell gefördert werden, als bei der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit eines Vereins.
Dass diese Frage in Sachsen-Anhalt nicht theoretisch ist, zeigt auch die jüngere parlamentarische Arbeit der AfD.
Noch im Juni 2026 forderte die AfD-Fraktion im Landtag, staatliche Kulturförderung künftig an ein „Bekenntnis zu Staat, Demokratie und deutscher Kultur“ zu knüpfen.
Die Auseinandersetzung um staatlich geförderte zivilgesellschaftliche Organisationen reicht zudem Jahre zurück.
Bereits 2018 verlangte die AfD-Fraktion, bestimmte politisch tätige Initiativen und Vereine sollten eine „Demokratieerklärung“ unterzeichnen, bevor sie Förderleistungen des Landes erhalten.
Wir reden deshalb nicht über eine einzelne Bemerkung in einem YouTube-Interview.
Es gibt eine länger zurückreichende politische Linie.
++ Was könnte das für die Community bedeuten?
An dieser Stelle müssen wir besonders sorgfältig sein.
Aus den bislang öffentlich dokumentierten Aussagen zum aktuellen Interview lässt sich nicht ableiten, dass Siegmund ausdrücklich angekündigt hätte, CSD-Vereinen oder schwul-lesbischen beziehungsweise anderen Community-Organisationen pauschal die Gemeinnützigkeit abzuerkennen.
Das sollte man ihm daher auch nicht unterstellen.
Die grundsätzliche Frage ist trotzdem relevant.
Denn viele gesellschaftliche Angebote funktionieren nur deshalb, weil Vereine ehrenamtliche Arbeit, Spenden und öffentliche Projektförderung miteinander verbinden.
Beratungsstellen, Bildungsprojekte, Jugendangebote, Kulturvereine, CSD-Organisationen und Initiativen gegen Diskriminierung können Teil dieser zivilgesellschaftlichen Struktur sein.
Dass die Finanzierung von Angeboten für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen in Sachsen-Anhalt bereits Gegenstand politischer Haushaltsauseinandersetzungen war, ist dokumentiert.
So wurden in früheren Haushaltsberatungen Änderungsanträge der AfD abgelehnt, die Kürzungen bei Projekten des Landesprogramms für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt sowie bei Maßnahmen und Beratungsangeboten im Bereich LSBTTI vorsahen.
Deshalb lohnt es sich gerade für die Community, bei Aussagen über Fördermittel und Gemeinnützigkeit sehr genau hinzuhören.
++ Eine entscheidende Frage vor der Landtagswahl
Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt.
Bei dieser Wahl geht es damit nicht ausschließlich um Parteien und Personen. Es geht auch darum, welche Rahmenbedingungen künftig für die Zivilgesellschaft gelten sollen.
Ulrich Siegmund macht jedenfalls keinen Hehl daraus, dass er im Falle einer Regierungsübernahme erhebliche Veränderungen anstrebt.
Beim Verfassungsschutz stellt er Reform oder Abschaffung zur Diskussion.
Bei Vereinen und NGOs stehen Förderungen und die Überprüfung der Gemeinnützigkeit im Raum.
Und frühere Aussagen sowie parlamentarische Initiativen zeigen, dass die Auseinandersetzung mit staatlich geförderten Vereinen für die AfD in Sachsen-Anhalt keineswegs ein neues Thema ist.
Gerade deshalb sollte die Diskussion nicht bei Schlagworten wie „NGOs“ oder „Gemeinnützigkeit“ stehen bleiben.
Entscheidend sind konkrete Fragen:
Welche Organisationen sollen überprüft werden?
Nach welchen Kriterien?
Welche Förderprogramme sollen beendet werden?
Welche Vereine wären tatsächlich betroffen?
Und wie soll gewährleistet werden, dass Entscheidungen über Fördermittel und Gemeinnützigkeit nicht davon abhängig werden, ob die politische Arbeit eines Vereins einer Regierung gefällt?
Denn eine lebendige Demokratie besteht nicht nur aus Regierung, Opposition und Parlament.
Sie besteht auch aus den Menschen, die sich außerhalb dieser Institutionen zusammenschließen, beraten, helfen, demonstrieren, aufklären und sich einmischen.
Radio QueerLive
Die Redaktion
