
Die Stadt Bautzen steht am kommenden Sonntag erneut im Fokus – diesmal nicht nur wegen der queeren Community, die mit Stolz und Sichtbarkeit für ihre Rechte auf die Straße geht, sondern auch wegen der massiven Einschränkungen, die der Landkreis dem Christopher Street Day (CSD) auferlegt hat.
Unter dem Vorwand der öffentlichen Sicherheit greift das Landratsamt tief in das Versammlungsrecht ein – mit Regeln, die auf den ersten Blick nachvollziehbar erscheinen mögen, bei genauerer Betrachtung jedoch eine beunruhigende Signalwirkung entfalten.
Ein Recht auf Sicherheit – aber für wen?
Nach den gewalttätigen Zwischenfällen beim CSD im letzten Jahr, bei dem rechtsextreme Störer versuchten, den friedlichen Protest zu sabotieren, erscheint ein Sicherheitskonzept zunächst logisch.
Doch statt die Störer ins Visier zu nehmen, richtet sich die Allgemeinverfügung auch gegen die CSD-Teilnehmenden selbst. Verboten sind unter anderem einheitlich schwarze Kleidung, Springerstiefel, Bomberjacken, aufgespannte Regenschirme, Marschmusik im Gleichschritt sowie Fackeln und Pyrotechnik.
Es mag gute Gründe geben, den Anschein militanter Gruppierungen zu vermeiden – insbesondere, um Rechtsextremen keinen Vorwand zu liefern, von „linkem Extremismus“ zu sprechen. Doch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darf dabei nicht untergraben werden. Warum müssen sich ausgerechnet jene Bewegung einschränken lassen, die für Vielfalt, Offenheit und gewaltfreie Protest
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News Redaktion