
Ein US-Bundesgericht hat mit einer einstweiligen Verfügung zentrale Finanzierungsauflagen gestoppt, die unter der Trump-Regierung eingeführt worden waren.
Diese Bedingungen hatten gemeinnützige Organisationen dazu gezwungen, sich an politische Vorgaben zur Geschlechteridentität und Vielfalt zu halten – andernfalls drohte der Verlust von Bundesmitteln. Das Urteil stärkt nicht nur die Rechte von LGBTQI+-Organisationen, sondern setzt ein deutliches Zeichen gegen politischen Machtmissbrauch.
Kern der Auseinandersetzung war die Frage, ob Bundesministerien wie das Gesundheitsministerium (HHS) oder das Wohnungsbauministerium (HUD) eigenmächtig neue Vergaberichtlinien festlegen dürfen – ohne Zustimmung des Kongresses.
Die Kläger*innen, unterstützt von der zivilgesellschaftlichen Organisation Democracy Forward, argumentierten, dass dies gegen das Prinzip der Gewaltenteilung verstoße. „Die Exekutive kann nicht einseitig Mittel nutzen, die der Kongress für Programme bewilligt hat, um eigene politische Ziele zu verfolgen“, heißt es in der Klage.
Besonders umstritten: Organisationen sollten künftig öffentlich Sichtweisen zur Geschlechteridentität vertreten, die der Regierungslinie entsprechen – auch wenn sie damit gegen ihre eigenen Werte verstoßen. Gleichzeitig wären sie daran gehindert worden, Programme zur Förderung von Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion (DEI) anzubieten – selbst wenn diese unabhängig von staatlicher Förderung finanziert wurden. Die Kläger*innen sahen darin eine Verletzung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung gemäß dem Ersten Verfassungszusatz.
In ihrer Begründung stellte Richterin DeBose klar: Die Exekutive habe ihre Befugnisse überschritten. Die neuen Richtlinien seien „willkürlich, launenhaft und in vielen Fällen sogar widersprüchlich zum geltenden Recht“.
Die Reaktionen auf das Urteil waren eindeutig. In einer gemeinsamen Erklärung äußerten sich mehrere Organisationen erleichtert: „Diese Bedingungen hätten jahrzehntelange Fortschritte bei der Unterstützung von Gewaltopfern, LGBTQI+-Jugendlichen und Obdachlosen untergraben.“ Man sei nun nicht länger gezwungen, sich zwischen den eigenen Werten und lebensrettender Arbeit zu entscheiden.
Zivilgesellschaftliche Gruppen bewerten die Entscheidung als wichtigen Schritt zur Wahrung demokratischer Grundprinzipien. Denn das Urteil macht deutlich: Finanzielle Abhängigkeit darf nicht zur politischen Erpressung führen – schon gar nicht auf Kosten der Schwächsten.
Aktuell wird der genaue Anwendungsbereich der einstweiligen Verfügung verhandelt. Klar ist aber schon jetzt: Die gerichtliche Entscheidung stellt einen bedeutenden Sieg für Organisationen dar, die sich für eine offene, inklusive und gerechte Gesellschaft einsetzen – ohne sich politischem Druck beugen zu müssen.
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News Redaktion