Bundesgericht stärkt Klage christlicher Mutter

Religionsfreiheit gegen Schutz von LGBTQ+-Kindern

Eine Entscheidung des Berufungsgerichts im 9. US-Bezirk sorgt für Aufsehen: Die christliche Mutter Jessica Bates aus dem Osten Oregons darf ihre Klage gegen das Oregon Department of Human Services (ODHS) weiterverfolgen. Der Staat hatte ihren Antrag auf Pflege- und Adoptionsaufnahme abgelehnt, nachdem Bates sich weigerte, die Geschlechtsidentität von Kindern in ihrer Obhut anzuerkennen. Nun muss ein Bezirksgericht den Fall unter Anwendung der sogenannten „strengen Prüfung“ erneut bewerten – der höchsten juristischen Schwelle bei Grundrechtsfragen.

Bates hatte ihren Antrag im Jahr 2023 gestellt, sich jedoch in der Bewerbungsphase ausdrücklich gegen die Anerkennung transidenter oder nichtbinärer Kinder ausgesprochen. In ihrer Bewerbung schrieb sie:

„Ich glaube, Gott gibt uns unser Geschlecht und wir können es nicht wählen.“
Zwar betonte sie, Kinder „lieben zu wollen, wie sie sind“, doch die Unterstützung ihrer geschlechtlichen Selbstbestimmung lehnte sie ab.

Diese Haltung steht im Widerspruch zu den Vorgaben des ODHS, das von Pflegepersonen verlangt, Kinder unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zu unterstützen und ein affirmatives Umfeld zu gewährleisten. Bates verklagte daraufhin den Staat mit Unterstützung der konservativen Anwaltsorganisation Alliance Defending Freedom (ADF), die vom Southern Poverty Law Center als extremistische Hassgruppe eingestuft wird. Die ADF war bereits an mehreren Fällen beteiligt, in denen religiös begründete Diskriminierung von LGBTQ+-Personen durchgesetzt wurde, darunter Masterpiece Cakeshop und 303 Creative v. Elenis.

Strenge Prüfung: Religionsfreiheit vs. Kindeswohl

Mit ihrer Entscheidung, den Fall zurück an die Vorinstanz zu verweisen, ermöglicht das Berufungsgericht eine neue Bewertung der Sachlage unter besonders strengen Maßstäben. Diese „strict scrutiny“ kommt nur zur Anwendung, wenn grundlegende verfassungsmäßige Rechte wie Religionsfreiheit oder freie Meinungsäußerung betroffen sind. Der Staat muss nun nachweisen, dass seine Anforderungen an Pflegeeltern einem „zwingenden staatlichen Interesse“ dienen und möglichst schonend formuliert sind.

Kritiker*innen sehen die Entscheidung als gefährlichen Präzedenzfall. LGBTQ+-Kinder sind in Pflegefamilien überrepräsentiert und gelten zugleich als besonders verletzlich. Fachorganisationen warnen, dass die Ablehnung ihrer Identität durch Betreuungspersonen gravierende psychische Folgen haben kann – von Depressionen bis hin zu Obdachlosigkeit und Suizidalität.

Symbolfall einer breiteren Strategie

Der Fall Bates reiht sich ein in eine größere juristische Bewegung, in der religiöse Überzeugungen zunehmend gegen Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetze ausgespielt werden. Während Bates von einem persönlichen Auftrag durch Gott spricht – ausgelöst durch den Tod ihres Ehemannes –, nutzen konservative Gruppen wie die ADF den Fall gezielt, um rechtlich zu verankern, dass religiöse Ablehnung von queerer Identität nicht nur erlaubt, sondern sogar mit staatlicher Unterstützung vereinbar sein soll.

Abschlussgedanken

Der Fall ist mehr als ein individueller Streit um einen Adoptionsantrag – er steht exemplarisch für einen wachsenden juristischen Kulturkampf in den USA. Sollte Bates vor Gericht Erfolg haben, könnte das gravierende Folgen für den Kinderschutz und das Pflegesystem haben: Der Anspruch auf ein sicheres und unterstützendes Zuhause könnte für LGBTQ+-Kinder zunehmend zur Verhandlungssache werden.

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News Redaktion