Berliner Senat bringt Bundesratsinitiative für Grundgesetzänderung auf den Weg

Der Berliner Senat hat heute einen bedeutenden Schritt in Richtung Gleichstellung und Antidiskriminierung unternommen: Mit dem Beschluss einer Bundesratsinitiative setzt die Landesregierung ein starkes Zeichen für die Aufnahme des Merkmals der „sexuellen Identität“ in das Grundgesetz. Konkret soll Artikel 3, Absatz 3 ergänzt werden, um queere Menschen explizit vor Diskriminierung zu schützen.

Die Initiative soll am 11. Juli in den Bundesrat eingebracht werden. Für die notwendige Änderung des Grundgesetzes ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag erforderlich. Der Berliner Vorstoß zielt darauf ab, eine Schutzlücke im deutschen Verfassungsrecht zu schließen, die nach Ansicht vieler Rechtsexpertinnen und gesellschaftlicher Akteurinnen trotz bestehender Antidiskriminierungsregelungen weiterhin besteht.

Der Senat, bestehend aus CDU und SPD unter der Führung von Kai Wegner, stellt sich mit dieser Initiative an die Spitze einer bundesweiten Debatte, die in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Angesichts wachsender gesellschaftlicher Polarisierung, zunehmender queerfeindlicher Übergriffe und dem Erstarken rechtsextremer Tendenzen sehen viele die Zeit gekommen, um den Schutz queerer Menschen im Grundgesetz explizit zu verankern.

Besonders bemerkenswert: Auch innerhalb der Union gibt es inzwischen prominente Befürworter der Grundgesetzänderung – darunter die Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (NRW), Daniel Günther (Schleswig-Holstein) und Boris Rhein (Hessen).
Die Initiative aus Berlin könnte daher als Katalysator für eine breitere parteiübergreifende Einigung wirken.

Ob sich weitere Bundesländer dem Berliner Vorstoß anschließen, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Klar ist: Die Entscheidung über die Aufnahme der sexuellen Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes wird nicht nur rechtlich, sondern auch symbolisch weitreichende Bedeutung haben.

Radio QueerLive
News-Redaktion