Musical sorgt für juristische Auseinandersetzung
Ein ungewöhnlicher Rechtsstreit beschäftigt derzeit das Berliner Landgericht. Im Mittelpunkt stehen zwei der bekanntesten Drag Queens der Hauptstadt – und ein Musical.
Auf der einen Seite steht Daniel Wegscheider, den viele unter seinem Künstlernamen Nina Queer kennen.
Über viele Jahre prägte er die Berliner LGBTQ+-Szene als Moderator, DJ und Veranstalter. Zuletzt veröffentlichte er das Musical „Nightmare on Fuggerstreet“, dessen Musik bereits über Streamingdienste verfügbar ist.
Die Geschichte spielt im Berlin des Jahres 2036 und zeichnet nach Angaben des Autors eine düstere Zukunftsvision. Im Mittelpunkt stehen fiktive Figuren und eine bewusst überzeichnete Handlung.
Genau daran entzündet sich nun der Streit.
Eine weitere bekannte Berliner Drag Queen, Margot Schlönzke – hinter der die Kunstfigur von Matthias Schwanau steht – sieht ihren Namen durch eine besonders negative Musicalfigur verletzt. Diese trägt den Namen „Margit Honnecker-Hitler“. Nach Auffassung der Klägerseite könnten Zuhörerinnen und Zuhörer eine Verbindung zur realen Berliner Drag Queen herstellen.
Die Gegenseite weist diesen Vorwurf entschieden zurück. Der Anwalt von Nina Queer erklärte gegenüber der B.Z., das Musical erzähle eine reine Fantasiegeschichte mit frei erfundenen Charakteren. Es gehe um keine realen Personen – auch nicht um Matthias Schwanau. Warum sich dieser mit einer der Figuren identifiziere, könne man nicht nachvollziehen.
Die Anwältin der Gegenseite wollte sich laut Medienbericht öffentlich nicht zum Inhalt des Verfahrens äußern und verwies auf das laufende Gerichtsverfahren.
Der Fall zeigt einmal mehr, wie schmal der Grat zwischen künstlerischer Freiheit und dem Persönlichkeitsrecht sein kann. Kunst darf provozieren, überzeichnen und zuspitzen. Gleichzeitig haben Menschen das Recht, sich gegen Darstellungen zu wehren, wenn sie sich erkennbar wiederfinden und dadurch in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sehen.
Wie das Gericht diese Abwägung bewertet, dürfte nicht nur für die beiden Beteiligten interessant sein. Das Urteil könnte auch darüber Aufschluss geben, wo künftig die rechtlichen Grenzen satirischer oder künstlerischer Figuren verlaufen.
Radio QueerLive
News Redaktion
