+++ Wenn die Perücken vor Gericht fliegen +++

Ein Berliner Gericht hat den Antrag von Dragqueen Margot Schlönzke auf eine einstweilige Verfügung gegen Kollegin Nina Queer in allen Punkten abgewiesen – die juristische Waage neigte sich damit ziemlich eindeutig.

Auslöser des Streits ist ausgerechnet eine Figur namens „Margit Honecker-Hitler“ aus Nina Queers Musical „Nightmare on Fuggerstreet“, in der Schlönzke offenbar zu viele Ähnlichkeiten mit der eigenen Bühnenfigur erkannte.
Das Gericht konnte diese Verbindung allerdings nicht nachvollziehen, womit aus dem befürchteten Doppelgänger zumindest juristisch erst einmal eine völlig andere Perücke geworden ist.

Nina Queer wertete die Entscheidung gegenüber dem Szenemagazin „blu“ als Sieg für die Kunstfreiheit und zugleich für die Opfer sexuellen Missbrauchs, denen das Musical eine Stimme geben solle.

Besonders bemerkenswert an der ganzen Geschichte: Das Musical selbst hat es bislang noch nicht einmal auf eine Bühne geschafft – dafür hatte es seinen ersten großen Auftritt bereits vor Gericht.
Der Soundtrack ist allerdings schon auf Streaming-Plattformen verfügbar, und offenbar reichte bereits eine fiktive Figur aus einem dystopischen Berlin des Jahres 2036, um im Berlin des Jahres 2026 die Justiz zu beschäftigen.

Dass sich Schlönzke und Nina Queer seit Jahren kennen, aber offensichtlich nicht zum gemeinsamen Kaffeekränzchen treffen, dürfte die Angelegenheit zusätzlich gewürzt haben.

Zwischen Kunstfreiheit, persönlichen Empfindlichkeiten und alten Streitigkeiten entstand damit ein Drama, für das man eigentlich gar kein Musical mehr schreiben müsste.

Am Ende bleibt festzuhalten: Der Antrag ist abgewiesen, Nina Queer darf aufatmen – und Berlin hat wieder einmal bewiesen, dass selbst ein Streit um eine Perücke genügend Stoff für einen Gerichtssaal liefern kann.

Und vielleicht bekommt „Nightmare on Fuggerstreet“ jetzt doch noch seine Bühnenpremiere – schließlich war die kostenlose PR kaum zu übersehen.

Vielleicht sollte Margot Schlönzke jetzt auch ein Musical raus geben, zum Beispiel in der AHA. In den Räumen soll sie ja auch sehr beliebt sein.

Radio QueerLive
News Redaktion