+++ Menschenverachtender Kommentar nach CSD-Anschlag hat Konsequenzen +++

Nach dem tödlichen Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin sorgt ein weiterer Vorfall für Entsetzen. Diesmal geht es nicht um die eigentliche Gewalttat, sondern um einen Hasskommentar in den sozialen Medien, der inzwischen berufliche und möglicherweise auch strafrechtliche Folgen nach sich zieht.

Ein Gastronom aus Leinefelde im thüringischen Eichsfeld veröffentlichte unter einem Instagram-Video eines Teilnehmers des Berliner CSD einen menschenverachtenden Kommentar.
Das Video zeigte die Evakuierung der Veranstaltung unmittelbar nach dem Anschlag.

Nach Angaben verschiedener Medien stellte der Gastwirt darin einen Bezug zum Konzentrationslager Auschwitz her und richtete seine Äußerung gegen die Teilnehmenden des CSD. Den genauen Wortlaut geben wir bewusst nicht wieder.

Nachdem der Kommentar öffentlich bekannt wurde, entschuldigte sich der Restaurantbetreiber über die Social-Media-Seite seines Betriebs. Er bezeichnete seine eigene Aussage als menschenverachtend und diskriminierend und räumte ein, dass sie sich gegen die LGBTQ+-Community richtete und in unerträglicher Weise auf die Verbrechen des Nationalsozialismus Bezug nahm.

In seiner Erklärung bat er die LGBTQ+-Community, jüdische Menschen sowie Überlebende und Angehörige der Opfer des Holocaust um Entschuldigung. Außerdem kündigte er an, professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen zu wollen, um sich mit seinem Verhalten auseinanderzusetzen. Gleichzeitig machte er deutlich, dass ausschließlich er selbst für den Kommentar verantwortlich sei und seine Mitarbeitenden keinerlei Anteil an der Äußerung hätten.

Die Entschuldigung verhinderte jedoch keine Konsequenzen. Die Thüringer Landesgartenschau Leinefelde-Worbis beendete ihre Patenschaft mit dem Gastwirt mit sofortiger Wirkung. Die Verantwortlichen erklärten, eine Landesgartenschau dürfe nicht mit radikalem Gedankengut in Verbindung gebracht werden. Sie betonten, dass bei ihrer Veranstaltung alle Menschen willkommen seien – unabhängig von Herkunft, sexueller Orientierung oder ihrer Lebensweise.

Auch die Polizei beschäftigt sich inzwischen mit dem Fall. Nach Angaben der zuständigen Landespolizeiinspektion wird geprüft, ob der veröffentlichte Kommentar den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen könnte. Die Ermittlungen dauern derzeit an.

Der Fall zeigt erneut, dass Hassrede im Internet nicht folgenlos bleibt. Gerade im Zusammenhang mit einem Anschlag, bei dem Menschen aufgrund einer Veranstaltung der queeren Community ihr Leben verloren oder schwer verletzt wurden, stoßen menschenverachtende Äußerungen auf breite gesellschaftliche Ablehnung. Zugleich macht der Vorfall deutlich, dass viele Institutionen und Unternehmen heute klare Grenzen ziehen, wenn es um Diskriminierung, Holocaust-Verharmlosung oder Aufrufe zur Ausgrenzung von Menschen geht.

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News Redaktion