+++ Vier Gerichtstermine, viele offene Fragen – warum der Fall Wernigerode nachwirkt +++

Manchmal sind es nicht die Urteile eines Gerichts, die Menschen besonders beschäftigen. Es sind die Fragen, die nach einem Verfahren offenbleiben. Genau das scheint nach dem Strafverfahren rund um einen Vorfall beim Christopher Street Day in Wernigerode der Fall zu sein.

Was sich dort ereignete, war für die Betroffenen mehr als eine flüchtige Begegnung. Nach ihren Schilderungen wurden mehrere queere Menschen beleidigt, als „widerlich“ bezeichnet und durch das Verhalten zweier Jugendlicher gezielt herabgewürdigt. Besonders belastend war der Vorwurf, dass einer der Jugendlichen vor die Füße eines Betroffenen gespuckt haben soll. Mehrere Beteiligte berichteten zudem, dass eine weiblich gelesene Person von der Spucke am Kleid getroffen worden sei. Insgesamt waren mindestens fünf Menschen unmittelbar von dem Vorfall betroffen.

Ein Christopher Street Day ist keine gewöhnliche Feier. Er ist eine Demonstration für Gleichberechtigung, Sichtbarkeit und Menschenrechte. Wer Menschen an diesem Ort wegen ihrer tatsächlichen oder vermuteten sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität beleidigt oder erniedrigt, greift nicht nur einzelne Personen an. Er trifft auch den Gedanken von Respekt und Vielfalt, für den diese Veranstaltungen stehen.

Zwei Jahre bis zur Entscheidung

Fast zwei Jahre zog sich das Verfahren hin. Insgesamt wurden vier Gerichtstermine angesetzt.

Der erste Termin musste wegen der Erkrankung der Richterin ausfallen. Beim zweiten erschienen beide Angeklagten nicht, obwohl mehrere Zeuginnen und Zeugen bereits angereist waren. Beim dritten Termin fehlte erneut einer der Angeklagten. Wieder waren Menschen vergeblich gekommen, um ihre Aussagen zu machen. Erst beim vierten Termin kam es schließlich zu einer Entscheidung.

Doch gerade dieser Ausgang sorgt bei den Betroffenen bis heute für Unverständnis. Denn obwohl zahlreiche Zeuginnen und Zeugen bereit waren, ihre Wahrnehmungen unter Wahrheitspflicht zu schildern, wurden ihre Aussagen letztlich nicht mehr gehört.

Eine Entschuldigung – und das Ende des Verfahrens

Da die Angeklagten zur Tatzeit Jugendliche waren, galt Jugendstrafrecht. Dieses verfolgt in erster Linie einen erzieherischen Zweck und eröffnet verschiedene Möglichkeiten, Verfahren zu beenden.

Nach Angaben der Verfahrensbeteiligten entschuldigten sich die Jugendlichen auf Anraten ihres Verteidigers. Anschließend wurde das Verfahren eingestellt. Ein Urteil wurde nicht gesprochen. Juristisch ist eine solche Einstellung weder ein Schuldspruch noch ein Freispruch.

Rechtlich mag dieses Vorgehen zulässig sein. Für die Betroffenen bleibt dennoch ein Gefühl der Unvollständigkeit. Viele hatten gehofft, dass die Geschehnisse vollständig aufgearbeitet werden und die vorgesehenen Zeugenaussagen zur Klärung des Sachverhalts beitragen würden.

Verantwortung statt bloßer Abschluss

Niemand verlangt, dass Jugendliche möglichst hart bestraft werden. Gerade das Jugendstrafrecht setzt auf Erziehung und darauf, junge Menschen zur Verantwortung zu führen.

Genau deshalb hätten sich viele der Betroffenen eine andere Lösung vorstellen können. Eine Einstellung gegen eine sinnvolle Auflage – etwa Sozialstunden beim CSD Wernigerode oder in einer queeren Einrichtung – hätte aus ihrer Sicht den Erziehungsgedanken stärker erfüllt. Nicht als Strafe aus Rache, sondern als Möglichkeit, Vorurteile abzubauen, Menschen kennenzulernen und die Auswirkungen des eigenen Handelns zu verstehen.

Stattdessen blieb bei einigen Beteiligten der Eindruck zurück, dass ein mutmaßlich queerfeindlicher Vorfall letztlich ohne spürbare Konsequenzen beendet wurde.

Vertrauen in den Rechtsstaat

Der Fall wirft jedoch nicht nur rechtliche, sondern auch gesellschaftliche Fragen auf. Vier angesetzte Hauptverhandlungstermine bedeuteten einen erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand. Zeuginnen und Zeugen reisten mehrfach an, Gerichtsmitarbeitende, Staatsanwaltschaft und Verteidigung investierten Zeit und öffentliche Mittel. Eine vollständige Kostenaufstellung gibt es zwar nicht, doch der Aufwand dürfte erheblich gewesen sein.

Am Ende bleibt deshalb eine Frage, die über den Einzelfall hinausgeht: Wie schafft es der Rechtsstaat, das Vertrauen der Menschen zu erhalten?

Wer Beleidigungen, Hass oder Demütigungen anzeigt, möchte ernst genommen werden. Er möchte erleben, dass seine Wahrnehmung gehört wird und ein Verfahren nachvollziehbar aufgearbeitet wird. Genau dieses Gefühl scheint bei mehreren Beteiligten des Verfahrens in Wernigerode nicht entstanden zu sein.

Vielleicht ist das die eigentliche Botschaft dieses Falls. Nicht die Frage, ob das Verfahren juristisch korrekt beendet wurde. Sondern ob diejenigen, die den Mut hatten, einen Vorfall anzuzeigen und mehrfach als Zeugen zu erscheinen, am Ende das Gefühl hatten, dass ihre Stimmen wirklich gehört wurden.

Denn Vertrauen in den Rechtsstaat entsteht nicht allein durch rechtlich richtige Entscheidungen. Es entsteht auch dadurch, dass Menschen nachvollziehen können, warum Entscheidungen getroffen werden – und dass sie das Gefühl haben, mit ihren Erfahrungen nicht überhört worden zu sein.

Die Gerichtsverhandlung fand heute früh um 9:00 Uhr in Wernigerode statt.

Radio QueerLive
News Redaktion